Schulelternbeirat (SEB)
Die Mitwirkung der Eltern an Schulen ist gesetzlich geregelt. In rheinland-pfälzischen Schulen gibt es vier Ebenen der gesetzlich verankerten Elternvertretungen (§§ 38 ff SchulG):
- die Klassenelternversammlung (KEV),
- den Schulelternbeirat (SEB),
- den Regionalelternbeirat (REB) und
- den Landeselternbeirat (LEB).
Darüber hinaus wirken Eltern u. a.
- im Schulausschuss
- im Schulbuchausschuss und
- im Schulträgerausschuss mit.
Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:
- die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten;
- den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;
- das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;
- über Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern beraten;
- die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten;
- über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten;
- bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden.
Liebe Eltern,
wir der Schulelternbeirat, möchten uns gerne vorstellen.
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Vorsitzender |
Stellvertretender Vorsitzende |
Herr Ali Erkoc |
Zeynap Baltaci |